Image

Unsere 24h Call Girls Service Hotline wartet auf Sie

Image

Unsere 24h Call Girls Service Hotline wartet auf Sie

Kondomzwang, Anschaffen ab 21, Erlaubnispflicht - neues Prostitutionsgesetz schafft Platz für Kontroversen

Der im letzten Jahr geschlossene Koalitionsvertrag der GroKo beinhaltet eine umfassende Überarbeitung des deutschen Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - kurz Prostitutionsgesetz. Federführend will Manuela Schwesig von der SPD - Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - ein neues Prostitutionsgesetz auf den Weg bringen und somit die Rechte von Sexarbeiterinnen stärken. Immer noch kann die Zahl der in Deutschland tätigen Prostituierten und Escortdamen nur geschätzt werden und auch die konkreten Arbeitsbedingungen und Missstände beispielsweise durch Zwangsprostitution sind nur schwer einschätzbar. Fraglich ist jedoch, ob ein neues Prostitutionsgesetz wirklich zur Verbesserung der Lage von Arbeiterinnen im Rotlichtmilieu beiträgt, oder ob es sogar kontraproduktiv ist. Die GroKo ist sich jedenfalls einig: ein neues Prostitutionsgesetz soll trotz kritischer Stimmen möglichst schnell umgesetzt werden. "Wir wollen Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution besser schützen und die Täter konsequenter bestrafen. Zudem werden wir das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich verbessern", heißt es im Vertrag der großen deutschen Parteien. Welche Änderungen dabei genau umgesetzt werden, ist zur Zeit jedoch teilweise noch strittig.

 

Deutschland als größter Puff der Welt

Seit 2002 hat Deutschland ein Prostitutionsgesetz. Dieses legalisiert den käuflichen Sex in der Bundesrepublik, welcher zuvor noch als "sittenwidrig" im Sinne von § 138 I BGB angesehen wurde. Dies bedeutete, dass die Prostituierten ihre Freier, die nicht bezahlen wollten, nicht auf den ausstehenden Geldbetrag verklagen konnten, da nach deutschem Recht gar kein Vertrag entstanden war. Darüber hinaus bestätigt § 3 ProstG, dass Prostituierte von der Sozialversicherung aufgenommen werden müssen. Außerdem können sie sich seit Inkrafttreten des Gesetzes regulär bei Kranken- oder Rentenversicherungen versichern. Daneben wurden auch §§ 180a und 181a StGB geschaffen, die die Ausbeutung von Prostituierten sowie Zuhälterei unter Strafe stellen.

Diese Regelungen aus den frühen 2000er Jahren sind jedoch vielfach auf Kritik gestoßen. Zunächst wird von § 180a StBG nur sehr selten Gebrauch gemacht, da es oftmals schwierig ist, zu beweisen, wann jemand persönlich oder wirtschaftlich abhängig ist. Des Weiteren wagen immer noch wenige Frauen den Schritt in Richtung Staatsanwaltschaft, wenn sie von ihrem Zuhälter ausgebeutet werden. Darüber hinaus hat die Legalisierung der Prostitution in Deutschland auch zu Flatrate-Sex und Sex-Tourismus geführt, denn hier ist es einfach, billigen Sex auf legale Weise zu bekommen. Ein neues Prostitutionsgesetz ist also überfällig, doch schon das letzte Gesetz aus dem Jahre 2002 stärkte nicht ausschließlich die Rechte der Prostituierten. Vielfach ist es also schwierig, den gesamten Rotlichtbereich in ein Gesetz zu fassen.

Neues Prostitutionsgesetz verlangt Erlaubnispflicht

Zunächst möchte die GroKo eine Erlaubnispflicht für Bordell- sowie Escortbetreiber einführen. "Für jede Pommesbude gelten strengere Regeln als für Bordelle", sagte Familienministerin Schwesig kürzlich in einem Interview. Vorbilder für ein neues Prostitutionsgesetz inklusive einer Erlaubnispflicht zur Führung eines Bordellbetriebs sind beispielsweise das Gaststättengesetz oder die Gewerbeordnung. Im Gaststättenrecht werden zum Beispiel besondere Zuverlässigkeitsvoraussetzungen von dem jeweiligen Antragssteller verlangt. Ihm wird daher etwa eine Gaststättenerlaubnis verwehrt, wenn er übermäßig viel Alkohol konsumiert, § 4 I Nr. 1 GastG.

In diesem Sinne könnte auch ein neues Prostitutionsgesetz zukünftig besondere Anforderungen an einen Bordellbetreiber stellen, etwa dass er nicht vorbestraft ist und ein blütenreines Führungszeugnis hat. Zudem soll eine Pflicht zur Vorlage aller (Miet-)Verträge mit den Prostituierten eingeführt werden. Ziel ist es hierbei, vor allem Mietwucher entgegenzuwirken. Denn vielfach arbeiteten die Prostituierten gar nicht auf der Straße, sondern in sogenannten Terminwohnungen, für die die Zuhälter 50 bis 120 Euro pro Tag kassierten, so Kriminalhauptkommissar Jörg Kruse, Ermittler des Kommissariats für Sexualdelikte in Kassel.

Für eine solche Erweiterung des neuen Prostitutionsgesetzes ist auch Helga Tauch vom Frauenrechtsverein SOLWODI: "Das ist das Mindeste, was passieren sollte, denn ein vorbestrafter Menschenrechtshändler kann heute ein Bordell betreiben." Fraglich ist natürlich, wo die Grenze bei den Vorbestrafungen zu ziehen ist oder ob diese absolut gelten soll. Wäre dies der Fall, könnten Personen, die beispielsweise einen Diebstahl gänzlich ohne Relation zu Prostitution begangen haben, keinen Bordellbetrieb mehr eröffnen.

CDU-Politikerinnen gehen noch einen Schritt weiter und möchten ein sogenanntes "staatlich geprüftes Gütesiegel" für Bordelle einführen. Dies solle nach einer umfassenden Zuverlässigkeitsprüfung des Bordellbetreibers sowie der Hygiene- und sonstigen Arbeitsbedingungen in dem jeweiligen Etablissement vergeben werden. Daneben müssten diese Standards auch regelmäßig kontrolliert werden. Werden die Kriterien nicht (mehr) erfüllt, so verliert der Betreiber das Siegel und ihm wird die Genehmigung entzogen.

Kritische Stimmen merken jedoch an, dass diese Erlaubnispflicht zu weit gehe. Vor allem beinhalte sie eine Zwangsregistrierung für die einzelnen Sexarbeiterinnen, so der Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten. "Sie lässt ihnen die Wahl zwischen Zwangsouting oder Rückzug in eine Grauzone der Illegalität - eine Wahl zwischen Cholera und Pest." Des Weiteren sieht der Verein ein neues Prostitutionsgesetz als "Rückfall in längst vergangen geglaubte Zeiten" an. So ziele es nur auf eine Abschreckung von Sexarbeiterinnen und auf eine moralisch motivierte Eindämmung von Prostitution ab. Des Weiteren sei es ein eklatanter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Sexarbeiterinnen, stehe im krassen Widerspruch zu ihrem grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Berufsausübung sowie zu europäischem Recht, Art. 8 95/46/EG.

Bestrafung für Freier von erkennbarer Zwangsprostitution

Aus Sicht der Union sollen ein neues Prostitutionsgesetz sowie auch neue Straftatbestände verabschiedet werden, die die Bestrafung von Freiern, die Sex von Zwangsprostituierten kaufen, beinhalten. "Wer Zwangsprostituierte wissentlich und brutal ausbeutet, soll auch damit rechnen müssen, dass zu Hause die Polizei vor der Tür steht", so die stellvertretende Bundesvorsitzende der Frauen-Union Widmann-Mauz. Kritiker sind jedoch gegen diese Maßnahme. Sie befürchten, dass Freier aus Angst vor dem eigenen strafbaren Verhalten Anzeigen gegen Zuhälter, die Zwangsprostituierte beschäftigen, in Zukunft unterlassen werden. Außerdem könnten vermehrte Polizeikontrollen dazu führen, dass Prostituierte ihrem Gewerbe nur noch in einem staatlich ungeschützten Bereich nachgingen. Darüber hinaus ist schließlich auch der Begriff "erkennbare" Zwangsprostitution zu ungenau. Nach Hans-Peter Uhl von der CSU soll "erkennbare Zwangsprostitution heißen, dass der Freier mitbekommen kann: Hier ist eine Prostituierte minderjährig, oder sie wird unter Drogen gesetzt oder mit Gewalt zum Sex gezwungen." Vielfach wird es jedoch zu Fällen im Graubereich kommen, so dass Freier einfach behaupten können, dass sie die Zwangslage nicht erkannt haben. Auch die Frage nach der Überprüfbarkeit bleibt zunächst unbeantwortet.

Vielfach scheitert ein Verfahren gegen Ausbeuter von Prostituierten auch aufgrund der fehlenden Aussage der Betroffenen, die aus Angst vor Bestrafungen durch ihren Zuhälter auf eine Strafanzeige verzichtet. Auch dem soll ein neues Prostitutionsgesetz entgegenwirken: Künftig will die GroKo aufgrund "ihres Beitrags zur Aufklärung, ihrer Mitwirkung im Strafverfahren sowie ihrer persönlichen Situation das Aufenthaltsrecht verbessern sowie eine intensive Unterstützung, Betreuung und Beratung gewährleisten", heißt es im Koalitionsvertrag. Oftmals setzen Zuhälter die drohende Abschiebung als Druckmittel gegen ihre Sexarbeiterinnen ein, was durch ein neues Prostitutionsgesetz künftig verhindert werden soll.

Prostitution erst ab 21?

Die Union drängt darauf, dass Prostitution generell erst ab einem Alter von 21 Jahren legal sein soll. Damit wird das Mindestalter für den Beruf im Rotlichtmilieu um drei Jahre heraufgesetzt. Dieser Meinung sind die Grünen jedoch beispielsweise nicht, da eine Altersbeschränkung junge Frauen in die Illegalität abdränge. Zudem erlangt jede Person in Deutschland mit Vollendung des 18. Lebensjahres die Volljährigkeit, § 2 BGB. Ab diesem Zeitpunkt kann also jeder Mensch selber bestimmen, ob und welchem Beruf er nachgeht. Art. 2 I GG garantiert die allgemeine Handlungsfreiheit, die auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung beinhaltet.

Darüber hinaus würden 18-20jährige in die Kriminalität abrutschen. Gerade heutzutage sind jedoch junge Frauen im Bereich "käuflicher Sex" bei vielen Freiern sehr gefragt und so arbeitet eine Vielzahl von Damen dieser Altersgruppe in deutschen Bordellen. Eine Anhebung des Alters könnte auch den Anstieg von Ausbeutung bedeuten, da die besonders schutzwürdigen jungen Prostituierten so nur noch illegal in Deutschland arbeiten könnten. Gerade aus diesem Grund ist dieser Punkt für ein neues Prostitutionsgesetz heftig umstritten.

"Nur mit Gummi, bitte!" - Kondomzwang für Freier?

Dies gilt auch für die Kondompflicht für Freier, die zufolge der Union in ein neues Prostitutionsgesetz einfließen soll. In Bayern und im Saarland ist die Kondompflicht bereits beschlossene Sache und wird in ersterem Bundesland durch den Einsatz von sogenannten Scheinfreiern überprüft. Zudem findet diese Regelung vielfach Zustimmung, da die Prostituierten durch die Kriminalisierung von ungeschütztem Sex im Rotlichtmilieu ein Druckmittel gegen ihre Freier in der Hand hätten, die auf Sex ohne Kondom bestehen.

Außerdem wird von einigen Vertretern der Union verlangt, dass die 2002 abgeschafften Gesundheitschecks wieder eingeführt werden. Dies kommt sowohl den Sexarbeiterinnen als auch den Freiern zugute.

Verbot von Flatrate-Sex und Gang-Bang-Partys

Des Weiteren soll ein neues Prostitutionsgesetz für ein Verbot von Flatrate-Sex und Gang-Bang-Partys sorgen. Durch diese Praktiken wird die Menschenwürde des Art. 1 GG in besonders hohem Maße angegriffen, argumentieren die Befürworter dieser Neuerung. "Menschenunwürdige Geschäftsmodelle wie Flatrate-Sex und Gang-Bang-Partys werden verboten", verkündete Manuela Schwesig.

Beim Flatrate-Sex kann ein Freier beispielsweise für 100 EUR pro Nacht Sex haben mit wem und so viel er möchte. Durch ein eventuell bestehendes Weisungsrecht des Bordellbetreibers gegenüber den Prostituierten müssen diese sich zudem ständig zur Verfügung stellen und auch Sexpraktiken zustimmen, die sie gar nicht ausführen möchten. Diese Situation soll durch ein neues Prostitutionsgesetz bereinigt werden, so dass künftig der Wert von Sex nicht weiter abgesenkt wird.

Für hochklassige Etablissements und einen high class Escortservice ist jedoch Seriosität und die Wertschätzung der Escortdamen selbstverständlich, so dass ein neues Prostitutionsgesetz für die Betreiber nicht zum Damoklesschwert wird. Dennoch wird auch hier das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten betroffen.