Der Begriff Call Girl oder auch Callgirl findet im deutschen Sprachgebrauch durchaus unterschiedliche Anwendung, definiert sich aber grundsätzlich wie folgt:
Die Bezeichnung Call Girl oder auch Callgirl leitet sich von dem Prinzip „sex by call“, übersetzt „Sex auf Anruf“ im weiteren Sinne auch „Sex auf Abruf“, ab. Callgirls werden demnach entweder über eine Direktnummer oder wie es meist der Fall ist, telefonisch über eine Vermittlungsagentur gebucht. Wie bereits das Prinzip an sich schon wiederspiegelt, werden auf diese Weise Dienstleistungen der Callgirls telefonisch gebucht, deren Hintergrund im Allgemeinen erotischer Natur ist.Ein Call Girl besucht Klienten zu Hause oder in Hotels, bietet die Begleitung zu Veranstaltungen an oder auch Reisebegleitung etc. Die erotische und demnach sexuelle Dienstleistung bleibt bei den meisten Vereinbarungen Teil der Dienstleistung – wobei moderne Begleitagenturen letztendlich immer wieder darauf hinweisen, dass Callgirls nicht ausschließlich für sexuelle Dienstleistungen gebucht werden können, diese aber nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen eines Escort und damit Begleitservice, steht in den meisten Fällen erst einmal die Begleitung zu unterschiedlichen Anlässen, zum Essen oder auch ins Theater im Vordergrund. Die sexuelle Dienstleistung durch ein Call Girl oder durch Callgirls sind somit nicht der im Vordergrund stehende Teil der Dienstleistungsvereinbarung, werden aber in den meisten Fällen nach der Begleitung zum Essen etc. durch den Klienten in Anspruch genommen.